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   VG Berlin, 28.06.2016 - 8 L 384.17   

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VG Berlin, 28.06.2016 - 8 L 384.17 (https://dejure.org/2016,70292)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.06.2016 - 8 L 384.17 (https://dejure.org/2016,70292)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 8 L 384.17 (https://dejure.org/2016,70292)
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  • VG Berlin, 22.12.2015 - 33 L 357.15

    Abschiebung nach Albanien

    Auszug aus VG Berlin, 28.06.2016 - 8 L 384.17
    Gegen die Einstufung Albaniens als sicheren Herkunftsstaat bestehen weder verfassungsrechtliche Bedenken noch ist ein Verstoß gegen Unionsrecht anzunehmen (dazu ausführlich VG Berlin, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - VG 33 L 357.15 A -, juris, Rn. 13 ff.).

    Insoweit ist - in Ergänzung zu den Ausführungen im angegriffenen Bescheides, denen das Gericht folgt (§ 77 Abs. 2 AsylG) - anzuführen, dass die albanische Regierung insbesondere mit Blick auf die Verleihung des Status eines EU-Beitrittskandidaten im Juni 2014 im Bereich des Justizwesens glaubwürdige Fortschritte erzielt hat und - nicht zuletzt mit Hilfe des nunmehr gestärkten Ombudsmann-Systems - grundsätzlich in der Lage ist, ausreichenden Rechtsschutz zu leisten (ständige Rspr. der Kammer seit März 2015, siehe etwa Beschlüsse vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A -, juris, Rn. 14 ff., und vom 22. Dezember 2015 - VG 33 L 357.15 A -, juris, Rn. 18; jüngst etwa Beschluss vom 10. Februar 2016 - VG 33 L 26.16 A -, S. 5.).

  • VG Berlin, 21.10.2015 - 33 L 300.15

    Verfolgung eines Albaners durch nichtstaatlichen Akteure; Schutz vor der

    Auszug aus VG Berlin, 28.06.2016 - 8 L 384.17
    Insoweit ist - in Ergänzung zu den Ausführungen im angegriffenen Bescheides, denen das Gericht folgt (§ 77 Abs. 2 AsylG) - anzuführen, dass die albanische Regierung insbesondere mit Blick auf die Verleihung des Status eines EU-Beitrittskandidaten im Juni 2014 im Bereich des Justizwesens glaubwürdige Fortschritte erzielt hat und - nicht zuletzt mit Hilfe des nunmehr gestärkten Ombudsmann-Systems - grundsätzlich in der Lage ist, ausreichenden Rechtsschutz zu leisten (ständige Rspr. der Kammer seit März 2015, siehe etwa Beschlüsse vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A -, juris, Rn. 14 ff., und vom 22. Dezember 2015 - VG 33 L 357.15 A -, juris, Rn. 18; jüngst etwa Beschluss vom 10. Februar 2016 - VG 33 L 26.16 A -, S. 5.).
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