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VG Berlin, 28.06.2016 - 8 L 384.17 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 28.06.2016 - 8 L 384.17
- VG Berlin, 19.12.2017 - 8 L 384.17
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- VG Berlin, 22.12.2015 - 33 L 357.15
Abschiebung nach Albanien
Auszug aus VG Berlin, 28.06.2016 - 8 L 384.17
Gegen die Einstufung Albaniens als sicheren Herkunftsstaat bestehen weder verfassungsrechtliche Bedenken noch ist ein Verstoß gegen Unionsrecht anzunehmen (dazu ausführlich VG Berlin, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - VG 33 L 357.15 A -, juris, Rn. 13 ff.).Insoweit ist - in Ergänzung zu den Ausführungen im angegriffenen Bescheides, denen das Gericht folgt (§ 77 Abs. 2 AsylG) - anzuführen, dass die albanische Regierung insbesondere mit Blick auf die Verleihung des Status eines EU-Beitrittskandidaten im Juni 2014 im Bereich des Justizwesens glaubwürdige Fortschritte erzielt hat und - nicht zuletzt mit Hilfe des nunmehr gestärkten Ombudsmann-Systems - grundsätzlich in der Lage ist, ausreichenden Rechtsschutz zu leisten (…ständige Rspr. der Kammer seit März 2015, siehe etwa Beschlüsse vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A -, juris, Rn. 14 ff., und vom 22. Dezember 2015 - VG 33 L 357.15 A -, juris, Rn. 18; jüngst etwa Beschluss vom 10. Februar 2016 - VG 33 L 26.16 A -, S. 5.).
- VG Berlin, 21.10.2015 - 33 L 300.15
Verfolgung eines Albaners durch nichtstaatlichen Akteure; Schutz vor der …
Auszug aus VG Berlin, 28.06.2016 - 8 L 384.17
Insoweit ist - in Ergänzung zu den Ausführungen im angegriffenen Bescheides, denen das Gericht folgt (§ 77 Abs. 2 AsylG) - anzuführen, dass die albanische Regierung insbesondere mit Blick auf die Verleihung des Status eines EU-Beitrittskandidaten im Juni 2014 im Bereich des Justizwesens glaubwürdige Fortschritte erzielt hat und - nicht zuletzt mit Hilfe des nunmehr gestärkten Ombudsmann-Systems - grundsätzlich in der Lage ist, ausreichenden Rechtsschutz zu leisten (ständige Rspr. der Kammer seit März 2015, siehe etwa Beschlüsse vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A -, juris, Rn. 14 ff., …und vom 22. Dezember 2015 - VG 33 L 357.15 A -, juris, Rn. 18; jüngst etwa Beschluss vom 10. Februar 2016 - VG 33 L 26.16 A -, S. 5.).